Energieausweis

Sie wollen Ihre Immobilie (Gebäude, Wohngebäude oder einer Wohnung) verkaufen oder Vermieten?

Ein Energieausweis ist dabei seit 01.05.2014 gesetzliche Pflicht (§ 29 Abs. 1 EnEV oder neu GEG §§ 79 – 88). Er gibt über die Energieeffizienz von Gebäuden Auskunft und ist prinzipiell in zwei unterschiedlichen Varianten erhältlich.

  • Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis

 

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem klimabereinigten Energieverbrauch der Hausbewohner für die Warmwasser- und Wärmeerzeugung durch Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Strom oder andere verwendete Energieträger in den zurückliegenden drei Jahren.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis enthält Daten über den (theoretischen) Energiebedarf eines Gebäudes. Dabei spielen spezifische Gebäudeeigenschaften, die Heizungsanlage sowie weitere wärmetechnische Details der Gebäudehülle unter Annahme von standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) eine wichtige Rolle.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen

Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Wollen Sie einen Energieausweis?

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Gerne erstellen wir für sie einen Energieausweis.
Nehmen Sie persönlich mit uns Kontakt auf und wir kümmern uns schnell und einfach um Ihr Anliegen.

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